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Klimastreik Schweiz β

Antirepression

Als Antirepression oder Anti-Rep werden Möglichkeiten bezeichnet, wie mit staatlicher Gewalt umgegangen werden kann. Dabei gilt zu beachten, dass die Gewalt meist durch die aktuelle Gesetzgebung legitimiert ist.

Hinweis: Dieser Artikel beschreibt vorwiegend die Situation in Bern. Hilf mit, in dem du die deine Erfahrungen und die Gesetzeslage aus anderen Kantonen beisteuerst. Viele Regionalgruppen haben Legal-AGs, welche sich mit dem diesem Umgang beschäftigt.

Inhaltsverzeichnis

Neues Polizeigesetz

  • Was sich ändern wird, ist, dass zum Beispiel Teilnehmende und Organisierende an Kosten des Polizeieinsatzes beteiligen müssen. Kann bis zu 10'000.- sein. Bei schweren Verbrechen bis zu 30'000.-.
  • Teilnehmende: wenn sie an Gewalt beteiligt sind. Gewalt = Sachbeschädigung oder Gewalt an Personen
  • Organisierende: wenn die Bewilligungsauflagen missachtet werden
  • Grundsätzlich ist es schwierig zu sagen, was sich konkret ändern wird und wie diese Kostenauflagen sein werden, da es noch nicht in Kraft trat. Ausserdem liegt momentan noch eine Beschwerde beim Bundesgericht vor.

Interaktion mit der Polizei

  • Du hast das Recht auf Aussageverweigerung. Rede nicht mit der Polizei! Alles was du der Polizei sagst, kann während dem Prozess gegen dich verwendet werden. Wenn du nichts sagst, machst du es deiner/deinem Anwält*in leichter, dich zu verteidigen. Falls du dich doch entscheidest, eine Aussage zu machen, sei Dir bewusst, dass jegliche Widersprüche in deiner Aussage auch gegen Dich verwendet werden können.
  • Renne ich davon = Hinderung an Amtshandlung (Delikt)
  • Es ist wichtig immer sofort ein Gedankenprotokoll zu machen, wo ich den Sachverhalt aufschreibe und falls möglich auch die Namen der Polizist*innen. Prozesse können zum Teil sehr lange dauern und so ist es von Vorteil, wenn ich mich an alles gleich erinnere. Auch die Polizei schreibt auf und widergibt exakt das Gleiche wieder vor Gericht. Auch können Zeug*innen für mich das Gleiche tun.
  • Nach einem belastbaren Zwischenfall mit der Polizei wird geraten, zu Menschen gehen, die uns ernst nehmen, z. B. für Minderjährige zu Jugendarbeiter*innen oder zu den demokratischen Jurist*innen. Auch ist es für diese Kontaktstellen gut, wenn viele Betroffene zu ihnen gehen, da sie so auch Druck auf die Polizei machen können à la «es kamen in letzter Zeit sehr viele Jugendliche zu uns, die Probleme mit Ihnen hatten».

Polizeikontrolle

  • Dafür bräuchte es eigentlich immer einen sachverhaltenden Grund. Kann auch danach fragen, sie werden immer etwas erfinden, weshalb sie kontrollieren.
  • Ich muss keinen Ausweis bei mir tragen, habe ich jedoch keinen, muss ich mit auf den Posten. Dort können sie mit Fingerabdrücken und Fotos meine Identität herausfinden. Ich kann dafür jedoch sagen, dass ich «eine schriftlich begründete anfechtbare Verfügung» brauche, damit sie dies tun können.
  • Ich muss sonst aber nur meine ID zeigen und meine Wohnadresse sagen. Bin ich Minderjährig, muss ich so gut wie ich mich erinnere, auch die Namen der Eltern sagen? Gebe ich meine Personalien nicht an, mache ich mich strafbar.

Wenn ich mitgenommen werde

  • Ich habe das Recht auf Aussageverweigerung!! Abgesehen von meiner ID und Adresse dürfen sie nichts wissen. Es ist besser nicht mit ihnen zu liiren, passiv zu bleiben und auch nicht in ihrer Gewahr über wichtige Dinge sprechen. Alles kann nämlich gegen mich verwendet werden.

«ich mache Gebrauch von meinem Recht auf Aussageverweigerung»

«ig ha nüt z säge / ig wott nüt säge»

  • Die Polizei darf deinen Beruf von dir verlangen. Hier bist du aber nicht zu einer detaillierten Aussage verpflichtet. Eine grobe Beschreibung (Handwerker*in, Student*in, etc.) genügt.
  • Durchsuchen dürfen sie in der Öffentlichkeit nur oberflächlich. Wenn sie die Vermutung haben, dass wir uns selber gefährden oder Gegenstände verstecken, müssen wir uns ausziehen. Wir dürfen uns jedoch weigern uns auzuziehen. Wir haben ab der ersten Stunde das Recht auf eine Anwält*in. Die Durchsuchung muss durch eine Personen gleichen geschlechtes gemacht werden, das heisst, ein männlicher Polizist darf bei einer weiblichen Verdächtigen keine Durchsuchung am Körper durch Abtasten machen.
  • Machen sie Fotos von mir, darf ich einen Antrag stellen, diese zu löschen. Kann mir auch den Namen der fotografierenden Person merken oder danach Fragen. Löschen sie es nicht, kann ich ein Löschungsbegehren senden.
  • Nichts unterschreiben!
  • Ich darf nach 24h wieder gehen, wenn ich nichts sage, kann sich mein Aufenthalt also höchstens so lange verlängern.
  • Bei Minderjährigen müssen die Eltern abholen kommen.

Wegweisung (Kanton Zürich)

Im Kanton Zürich kann dir die Polizei eine Wegweisung erteilen wenn du an einer nicht bewilligten Demo teilnimmst. Die Wegweisung gilt für 24 Stunden und gilt für einen Bereich der Stadt oder die ganze Stadt. Sie wird nach 24 Stunden wieder gelöscht. Wenn du innerhalb dieser zeit den verbotenen Ort betrittst und kontrolliert wirst, bekommst du eine Anzeige.

Polizeigesetz (Kanton Zürich)

Im Polizeigesetz des Kantons Zürich unter §21 findest du Infos zu Personenkontrollen, unter §33 und §34 die Wegweisung, unter §35 die Durchsuchung. Wenn du deine Rechte kennst, kannst du sie gegenüber der Polizei vertreten und musst dir nicht alles gefallen lassen.