KOK Winterthur: Unterschied zwischen den Versionen

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Das KOK (Koordination und Organisationskomitee) gewährt den Austausch zwischen den AG's und die Koordination. Es trägt die Verantwortung für Aufgaben, welche nicht den einzelnen AG's zufallen, kann diese aber auch weitergeben.  
 
Das KOK (Koordination und Organisationskomitee) gewährt den Austausch zwischen den AG's und die Koordination. Es trägt die Verantwortung für Aufgaben, welche nicht den einzelnen AG's zufallen, kann diese aber auch weitergeben.  
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Das KOK bildet sich aus je zwei Mandant*innen jeder AG. Diese werden von den AG's vorgeschlagen und durch das Plenum Klimastreik Winterthur legitimiert. Sie tragen Entscheide und Informationen vom KOK in ihre AG und umgekehrt. In Regelmässigen Abständen wird das KOK neu legitimiert. Mandant*innen dürfen ihr Mandat zeitlich prinzipiell unbeschränkt inne haben.
 
Das KOK bildet sich aus je zwei Mandant*innen jeder AG. Diese werden von den AG's vorgeschlagen und durch das Plenum Klimastreik Winterthur legitimiert. Sie tragen Entscheide und Informationen vom KOK in ihre AG und umgekehrt. In Regelmässigen Abständen wird das KOK neu legitimiert. Mandant*innen dürfen ihr Mandat zeitlich prinzipiell unbeschränkt inne haben.
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Grundsätzlich sollen Entscheide im Plenum getroffen werden. Ist dies zeitlich nicht möglich, werden die anstehenden Entscheide im KOK kommuniziert und besprochen und über die KOK-Mandant*innen zum Konsensieren und Abstimmen in die AG's getragen. Die Mandant*innen tragen das Ergebnis der AG zurück in das KOK. Das KOK hat zudem die Kompetenz, sehr dringende Entscheide selbst zu treffen.  
 
Grundsätzlich sollen Entscheide im Plenum getroffen werden. Ist dies zeitlich nicht möglich, werden die anstehenden Entscheide im KOK kommuniziert und besprochen und über die KOK-Mandant*innen zum Konsensieren und Abstimmen in die AG's getragen. Die Mandant*innen tragen das Ergebnis der AG zurück in das KOK. Das KOK hat zudem die Kompetenz, sehr dringende Entscheide selbst zu treffen.  
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Bei Entscheidungen wird immer ein Konsens angestrebt. Ist dieser auch nach Berücksichtigung der Kritik nicht zu erreichen, genügt eine Mehrheit von mindestens 90%.
 
Bei Entscheidungen wird immer ein Konsens angestrebt. Ist dieser auch nach Berücksichtigung der Kritik nicht zu erreichen, genügt eine Mehrheit von mindestens 90%.

Version vom 15. April 2019, 23:53 Uhr

Das KOK (Koordination und Organisationskomitee) gewährt den Austausch zwischen den AG's und die Koordination. Es trägt die Verantwortung für Aufgaben, welche nicht den einzelnen AG's zufallen, kann diese aber auch weitergeben.

Das KOK bildet sich aus je zwei Mandant*innen jeder AG. Diese werden von den AG's vorgeschlagen und durch das Plenum Klimastreik Winterthur legitimiert. Sie tragen Entscheide und Informationen vom KOK in ihre AG und umgekehrt. In Regelmässigen Abständen wird das KOK neu legitimiert. Mandant*innen dürfen ihr Mandat zeitlich prinzipiell unbeschränkt inne haben.

Grundsätzlich sollen Entscheide im Plenum getroffen werden. Ist dies zeitlich nicht möglich, werden die anstehenden Entscheide im KOK kommuniziert und besprochen und über die KOK-Mandant*innen zum Konsensieren und Abstimmen in die AG's getragen. Die Mandant*innen tragen das Ergebnis der AG zurück in das KOK. Das KOK hat zudem die Kompetenz, sehr dringende Entscheide selbst zu treffen.

Bei Entscheidungen wird immer ein Konsens angestrebt. Ist dieser auch nach Berücksichtigung der Kritik nicht zu erreichen, genügt eine Mehrheit von mindestens 90%.