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Klimastreik Schweiz β

Änderungen

Klimaneutralität

812 Bytes hinzugefügt, 12:08, 22. Sep. 2020
Die zweite Forderung des Klimastreiks: Vorschlag für eine Initiative
Mit Blick auf die globale Gesamtsituation wird klar, dass es nicht für alle Staaten möglich sein wird, die erforderliche Klimaneutralität bis ins Jahr 2030 zu erreichen. Damit diese benachteiligten Staaten Zeit gewinnen, müssen andere, die bereits heute dazu in der Lage sind, ihre Emissionen früher reduzieren. Dies bedeutet, dass privilegiertere Staaten ihre Treibhausgasemissionen  im globalen Vergleich von  Anfang an schneller abzusenken haben. Die Präzisierung unserer Forderung trägt dem Rechnung, indem wir in den ersten vier Jahren eine Absenkung um 13% fordern. Graphisch dargestellt würde damit die Fläche unter der Kurve kleiner – sie steht damit anderen Emittent*innen zur Verfügung.
 
=== Vorschlag für eine Initiative ===
 
Der Art 74 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist zu präzisieren durch:
 
1. Der Bund kann für alle Klimagasemissionen Zertifikate an der frühest möglichen Quelle erhoben. Jedes Zertifikat muss käuflich erworben.
 
2. Die Anzahl der Zertifikate wird jedes Jahr um mindestens 10% gesenkt.
 
3. Beim Import können Zertifikate für alle grauen Klimagasemissionen erworben werden. Beim Export können Zertifikate zurückerstattet werden. Die Berechnung der grauen Emissionen obliegt dem Im- bzw. Exporteur und ist öffentlich zugänglich. Um den Berechnungsaufwand zu reduzieren können die grauen Emissionen auch geschätzt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Schätzung mindestens den tatsächlichen Klimagasemissionen entspricht.
 
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