Rechtliche Bedingungen: Unterschied zwischen den Versionen
(File 2) |
(Upload Files) |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
*Lehrbetriebe und Berufsfachschulen des Kantons Zürich | *Lehrbetriebe und Berufsfachschulen des Kantons Zürich | ||
− | + | <br /> | |
+ | [[Datei:Rechtliche Bedingungen an Mittelschulen des Kantons Zürich .pdf|links|mini|Rechtliche Bedingungen an Mittelschulen des Kantons Zürich]] | ||
+ | [[Datei:Rechtliche Bedingungen in Lehrbetrieben des Kantons Zürich .pdf|mini|Rechtliche Bedingungen in Lehrbetrieben des Kantons Zürich]] | ||
+ | [[Datei:Rechtliche Bedingungen an Sekundarschulen des Kantons Zürich .pdf|zentriert|mini|Rechtliche Bedingungen an Sekundarschulen des Kantons Zürich]] | ||
+ | <br /> |
Version vom 18. Mai 2019, 14:50 Uhr
Hinsichtlich der regelmässigen Teilnahme an Klimastreiks, die zweckentsprechend meist während der Unterrichts- bzw. Arbeitszeit stattfinden, kam bereits mehrmals die Frage nach der Zulässigkeit potenzieller Konsequenzen auf. Die folgenden drei Factsheets wurden vom Legal Team Klimastreik Kanton Zürich erstellt und fassen die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zusammen. Sie gehen ein auf die rechtliche Lage für:
- Mittelschulen des Kantons Zürich
- Sekundarschulen des Kantons Zürich
- Lehrbetriebe und Berufsfachschulen des Kantons Zürich