Vorschläge Massnahmen Schweiz für Netto null 2030

Aus Klimastreik Schweiz
Version vom 21. Juli 2019, 14:07 Uhr von Christain NH (Diskussion | Beiträge) (8. Ausbaustopp von Autobahnen)
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Klimastreikenden wird oft vorgeworfen sie hätten ja selber keine Lösungen für die Klimakrise, deshalb gibt es hier eine Auflistung verschiedener Massnahmen, die in der Schweiz ergriffen werden können, um bis 2030 netto null CO2 Ausstoss zu erreichen. Diese Liste ist erst in Entstehung und kann gerne ergänzt und erweitert werden.

Die Massnahmen

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Mobilität/Verkehr

1. CO2: Klimasünder zur Kasse bitten

Die Schweiz führt eine CO2-Steuer ein, welche der Höhe der externen Kosten entspricht. Die Einnahmen werden zu 50% für die Förderung des Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehrs (z.B. im Rahmen der Agglomerationsprogramme) sowie zu 50% für die Rückverteilung an Personen mit niedrigem Einkommen verwendet (z.B. Erhöhung der AHV-Mindestrente). Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene für eine Kerosinbesteuerung ein.

2. Kurzstreckenflüge verbieten

Flüge ab der Schweiz an Orte werden verboten, welche mit weniger als 12h Reisezeit per Zug erreichbar sind. Europäische Zugverbindungen (insbesondere das Nachtzug-System) müssen gefördert werden. Die Schweiz engagiert sich aktiv für den Ausbau des europäischen Streckennetzes.

3. Langstreckenflüge besteuern

Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene für die Besteuerung des internationalen Flugverkehrs ein und nutzt den heutigen rechtlichen Spielraum maximal. Für Flüge ab der Schweiz wird eine Flugticketabgabe in der Höhe von 100 Franken eingeführt.

4. Verkaufs- und Importverbot von Verbrennungsmotoren

Die Schweiz führt ein Verkaufs- und Importverbot von Motorfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2025 ein. Ausnahmen - beispielsweise für Einwohner*innen von Berggebieten und gewerbliche Nutzungszwecke - sind möglich.

5. Nationaler Velo- und Langsamverkehrs-Fonds

Der Langsam- und Veloverkehr wird mithilfe eines nationalen Fonds stärker gefördert. Der Fonds wird unter Anderem durch die CO2-Steuer gespiesen.

6. Erschwinglicher öV für alle

Der öffentliche Verkehr soll für alle erschwinglich und zugänglich sein. Nahverkehr in den Schweizer Städten und nahegelegenen Agglomerationen (Tram/Buslinien) soll zu attraktiven Preisen angeboten werden. Einkommensabhängige Billetpreise garantieren die Erschwinglichkeit für alle Einkommensschichten. Durch eine verstärkte Verlagerungspolitik steigt die Lebensqualität in den Städten.

7. Autofreie Innenstädte

In allen Schweizer Städten sind autofreie Innenstädte das Ziel. Bis 2030 sollen 75% der schweizerischen Innenstädte vom Transitverkehr befreit sein.

8. Ausbaustopp von Autobahnen

Sofortiger Ausbaustopp von Autobahnen und Autostrassen. Ländliche Regionen werden durch den angemessenen Ausbau des öffentlichen Verkehrs besser erschlossen. Ausserdem lanciert der Bund ein nationales Förderprogramm der Sharing Mobility und fördert digitale Plattformen für Carsharing und Mitfahrgelegenheiten. Finanziert werden alle diese Massnahmen mit dem Geld, welches momentan zum Bau von neuen Autobahnen vorgesehen ist (6 Milliarden Franken).

9. Güterverlagerung auf die Schiene

Bis 2030 soll der internationale Warenverkehr vollständig per Eisenbahn erfolgen.

Raumplanung

10. Zersiedelung stoppen

Das Raumplanungsgesetz wird griffig umgesetzt: Überdimensionierte Bauzonen werden reduziert. Nachhaltige Quartiere werden gefördert. Der Flächenverbrauch pro Kopf sinkt. Die bestehenden Bauzonen werden nicht erweitert.

Ernährung/Lebensmittelproduktion/Konsum

11. Verbot von Massentierhaltung

Die industrielle Massentierhaltung wird durch tierfreundliche und ökologische Formen der Landwirtschaft ersetzt. Subventionen sollen für die Umstellung von Landwirtschaftsbetrieben auf eine ökologische, regionale Lebensmittelproduktion verwendet werden.

12. Mehr pflanzenbasierte Ernährung und null Foodwaste

Es wird eine pflanzenbasierte, ökologische und gesunde Ernährung gefördert. Die Subventionen für die Werbung für tierische Produkte werden gestrichen und stattdessen für die Sensibilisierung für eine gesunde und nachhaltige Ernährung eingesetzt. Der Bund lanciert ein Programm, um Foodwaste effektiv zu vermeiden. Das Ziel ist die Vermeidung von Food Waste in der ganzen Lebensmittelkette bis 2030.

13. CO2-Senken fördern

Der Bund fördert in der Schweiz und im Ausland den Aufbau natürlicher CO2- Senken, beispielsweise mit einem nationalen Programm für den Humusaufbau in Böden.

14. Elektrogeräte: Reparierbarkeit und Lebensdauern verbessern!

Ersatzteile für Elektrogeräte müssen mindestens 4 Jahre verfügbar sein und ihre Reparierbarkeit auf der Packung gekennzeichnet werden. Die vom Hersteller veranschlagte Lebensdauer soll klar ersichtlich auf der Packung gekennzeichnet werden (Beispielsweise mit einem Label - ähnlich wie bei der Energieeffizienz). Die Schweiz setzt sich gemeinsam mit der europäischen Union für verbindliche Standards ein.

Energie

15. 100% erneuerbarer Strom bis 2030

100% des in der Schweiz produzierten und verbrauchten Stroms (inklusive Importe) soll bis 2030 aus erneuerbaren Quellen stammen. Dafür wird der Ausbau von erneuerbaren Energiequellen verstärkt gefördert. Gleichzeitig soll der Verbrauch durch Suffizienz und Effizienz vermindert werden.

16. Energieeffiziente Gebäude

Für Neubauten gilt mindestens der Minergie P-Standard (Passivhaus) mit eigener erneuerbarer Elektrizitäts- und Wärmeversorgung, an Standorten wo dies möglich ist. Neue Öl- und Gasheizungen werden per sofort verboten. Für bestehende Bauten werden die Grenzwerte verschärft und ökologische Sanierungen stärker finanziell unterstützt.

Bildung und Sensibilisierung, Forschung


17. Sensibilisierungs-Kampagne des Bundes

Der Bund, die Kantone und die Gemeinden informieren und sensibilisieren die Bevölkerung über die Ursachen, Folgen und die Bekämpfung des Klimawandels.

18. Transparenz Energieverbrauch

Bei allen Produkten wird ein Ampelsystem eingeführt, das die Klimabelastung der Herstellung angibt.

19. Fonds für Klimaforschung

Jährlich werden 5 Milliarden Schweizer Franken für die Forschung und Weiterentwicklung von erneuerbaren Energien und Klimaforschung eingesetzt. Finanzen

20. Divest: Investitionen in erneuerbare statt in fossile Energie

Investitionen in Unternehmen, welche fossile Energie fördern, werden durch SNB, Pensionskassen und AHV/IV per 2022 in die Energiewende umgeleitet. Bis 2025 sollen gleiche Richtlinien für Banken und Versicherungen erarbeitet werden. Zudem werden zukünftige Anlagen nach sozialen und ökologischen Kriterien bewertet und Klimarisiken transparent kommuniziert. Stark klimafeindliche Transaktionen durch Privatpersonen wie beispielsweise die Investition in Ölförderer werden mit einer Klimasteuer belegt.

21. Klimagerechtigkeit

Die Schweiz beteiligt sich mit einem fairen Beitrag von mind. 1 Milliarde Franken pro Jahr an der internationalen Klimafinanzierung zur Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern. Das Geld dafür darf nicht aus den Geldern der bestehenden Entwicklungszusammenarbeit abgezogen werden, sondern wird durch Einnahmen aus der CO2-Steuer finanziert.

22. Finanzüberschuss für Klimaschutz

Der Finanzüberschuss des Bundes soll neu automatisch für die oben genannten Massnahmen zum Klimaschutz eingesetzt werden.