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Antirepression

705 Bytes hinzugefügt, 13:33, 4. Jul. 2020
Polizeikontrolle
==Polizeikontrolle==
*Dafür bräuchte es eigentlich immer einen sachverhaltenden Grund. Kann auch danach fragen, sie werden immer etwas erfinden, weshalb sie kontrollieren.Im [https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1278 Polizeigesetz von Bern] steht bei Art. 27: "Die angehaltene Person muss auf Verlangen ihre Personalien angeben, mitgeführte Ausweise vorlegen, Sachen in ihrem Gewahrsam vorzeigen und zu diesem Zweck Fahrzeuge und Behältnisse öffnen."*Ich muss keinen Ausweis bei mir tragen, habe ich jedoch keinen, muss ich mit auf den Posten(Art. 27: "Die angehaltene Person kann auf einen Polizeiposten oder eine andere geeignete Dienststelle gebracht werden, wenn ihre Identität an Ort und Stelle nicht sicher oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, oder wenn Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben, an der Echtheit ihrer Ausweispapiere oder am rechtmässigen Besitz von Fahrzeugen oder anderen Sachen besteht. " Dort können sie mit Fingerabdrücken und Fotos meine Identität herausfinden. Ich kann dafür jedoch sagen, dass ich «eine schriftlich begründete anfechtbare Verfügung» brauche, damit sie dies tun können.
*Ich muss sonst aber nur meine ID zeigen und meine Wohnadresse sagen. Bin ich Minderjährig, muss ich so gut wie ich mich erinnere, auch die Namen der Eltern sagen? Gebe ich meine Personalien nicht an, mache ich mich strafbar.
*Bei Minderjährigen müssen die Eltern abholen kommen.
=== Wegweisung (Kanton Zürichund Bern) ===
Im Kanton Zürich kann dir die Polizei eine Wegweisung erteilen wenn du an einer nicht bewilligten Demo teilnimmst. Die Wegweisung gilt für 24 Stunden und gilt für einen Bereich der Stadt oder die ganze Stadt. Sie wird nach 24 Stunden wieder gelöscht. Wenn du innerhalb dieser zeit den verbotenen Ort betrittst und kontrolliert wirst, bekommst du eine Anzeige.

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