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Antirepression

249 Bytes hinzugefügt, 13:36, 4. Jul. 2020
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Als '''Antirepression''' oder '''Anti-Rep''' werden Möglichkeiten bezeichnet, wie mit staatlicher Gewalt umgegangen werden kann. Dabei gilt zu beachten, dass die Gewalt meist durch die aktuelle Gesetzgebung legitimiert ist.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt vorwiegend die Situation in '''Bernund Zürich'''. Hilf mit, in dem du die deine Erfahrungen und die Gesetzeslage aus anderen Kantonen beisteuerst. Viele Regionalgruppen haben Legal-AGs, welche sich mit dem diesem Umgang beschäftigt.
==Neues Polizeigesetz==
*Durchsuchen dürfen sie in der Öffentlichkeit nur oberflächlich. Wenn sie die Vermutung haben, dass wir uns selber gefährden oder Gegenstände verstecken, müssen wir uns ausziehen. Wir dürfen uns jedoch weigern uns auzuziehen. Wir haben ab der ersten Stunde das Recht auf eine Anwält*in. Die Durchsuchung muss durch eine Personen gleichen geschlechtes gemacht werden, das heisst, ein männlicher Polizist darf bei einer weiblichen Verdächtigen keine Durchsuchung am Körper durch Abtasten machen.
*'''Dein Handy solltest du mit Pincode gesichert haben''', damit die Polizei es nicht ohne dein Einverständnis durchsuchen kann. Nachrichten sollten nicht auf dem Sperrbildschirm angezeigt werden, da diese immer gelesen werden können.
*Machen sie Fotos von mir, darf ich einen Antrag stellen, diese zu löschen. Kann mir auch den Namen der fotografierenden Person merken oder danach Fragen. Löschen sie es nicht, kann ich ein Löschungsbegehren senden.
*Nichts unterschreiben!

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