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Ideensammlung

10 Bytes hinzugefügt, 10:53, 7. Okt. 2020
K
6. Initiative Einreichen: Typos korrigiert
Der Art 74 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist zu präzisieren durch:
1. Der Bund kann für alle Klimagasemissionen Zertifikate an der frühest möglichen Quelle erhoben. Jedes erheben und jedes Zertifikat muss käuflich erworbenwerden.
2. Die Anzahl der Zertifikate wird jedes Jahr um mindestens 10% gesenkt.
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