Ideensammlung

Aus Klimastreik Schweiz
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das ist eine kreative, offene Seite für eine generelle Ideensammlung. Hier kann chaotisch, wild und freudig gesammelt werden!


Potentielle konkrete nationale Forderungen

1. Sofortiger Stopp aller jährlichen Subventionen für den Flugverkehr (ca. 1.6 Mia. CHF) -> Subventionierung des ÖV (möglichst gratis)

Begründung: Absolut sinnvoll für die CO2-Reduktion und für die Glaubwürdigkeit der Klimastreik-Bewegung (für Jugendliche mit kleinem Budget machen höhere Flugpreise mehr aus) und weil damit diese grosse Summe für die Transformation zu einer nachhaltigen Mobilität zur Verfügung steht.

Ziel: Den ÖV möglichst gratis machen. Damit wird das Auto noch weniger attraktiv.

Die 1.6 Mia. CHF Subventionen entstehen durch Privilegierung bei der Kerosin-Besteuernung, Befreiung von der Mehrwertsteuer, günstigere Kredite und die partielle Finanzierung von Fluginfrastruktur durch öffentliche Gelder.


2. Die Eigenmietwert-Steuerreform muss Rücksicht nehmen auf die Klimapolitik

Generell: Druck aufbauen gegen neue Gesetze, die das Klima ignorieren

Die Steuerreform 17.400 kann den Weg weisen zu einer sozial-ökologischen Politik. Auch wenn die Reform weit fortgeschritten und sehr komplex ist, können Aktivist*innen hier ein Exempel statuieren: Wir wollen vom Parlament nicht grosse Worte sondern Taten!

WICHTIG: Klimastreik liefert selbst keine politische Lösung. Mittels Fragen baut mensch lediglich Druck auf, dass die neuen Gesetze einer verantwortungsbewussten Klimapolitik entsprechen. Die Fragen sind im Kern immer gleich. Was ändert sind die Kontaktpersonen und der Kontext. Hier ein paar Beispiele:

- Herr Ständerat P. Bischof, teilen Sie auch die Meinung, dass bedeutende CO2-Quellen nicht von Steuern befreit werden dürfen? (Seine Wirtschaftskommission will Wohnen von Steuern befreien)

- Herr Nationalrat B. Glättli, was unternehmen Sie, damit die Steuerreform 17.400 auch bei tiefen Hypothekarzinsen klimafreundlich und sozialverträglich wird?

- Frau Chefredaktorin J. Wittwer, wann wird der Tagi die Komfortzone verlassen und den unpopulären ökologischen Zusammenhang zwischen Steuerbefreiung beim Wohnen, graue Energie und CO2-Emissionen thematisiert?

- Frau Nationalrätin Martullo-Blocher, finden Sie es auch in Ordnung, wenn alle beim Wohnen Steuern bezahlen damit Geld für die Energiewende zur Verfügung steht? (Ohne Korrektur kostet die Reform ca. 1.4 Mrd./a)

Mittels Transparenz kann der Druck zusätzlich erhöht werden: Wer hat was geantwortet? Wer macht Zugeständnisse in der Klimapolitik? Wer hält Wort und stimmt im Parlament so, wie er versprochen hat?


3. Energiewende statt Militär-Ausgaben

Politische Realität: Falls Regierung und Volk beschliessen sollten, dass in den nächsten 10 Jahren zwischen 50 und 80 Milliarden CHF für neue Kampf-Jets, Fliegerabwehr und allgemeine Modernisierung der Schweizer Armee ausgegeben werden, dann fehlt dieses, unser Geld infolge der geltenden Schulden-Bremse für die dringend notwendige Energiewende.

Forderung: Zuerst die Energiewende!

Begründung: Die Bedeutung der Schweizer Armee in einem heutigen Krisenfall wird massiv überschätzt. Es besteht ein krasses Missverhältnis zwischen Ausgaben und potentiellem Nutzen. Durch eine Politik der Gewaltlosigkeit, des Dialogs, der Kooperation und der guten Nachbarschaft wird der Frieden in Europa am besten bewahrt und erst noch sehr viel CO2 eingespart. Zudem müssen die Prioritäten ganz klar zugunsten des Klima- und Umweltschutzes gesetzt werden (Richtungs-Entscheid).

Vgl. dazu die Ressourcen-Verschleuderung des Pentagons: https://watson.brown.edu/costsofwar/files/cow/imce/papers/2019/Pentagon%20Fuel%20Use%2C%20Climate%20Change%20and%20the%20Costs%20of%20War%20Final.pdf

4. Kriege müssen um jeden Preis verhindert werden

Jeder weitere Krieg ist für die Menschheit eine Katastrophe, auch und vor allem für das Klima.


5. Vernehmlassung zur internationalen Zusammenarbeit (Entwicklungshilfe) 2021 - 2024

Obwohl im Kampf gegen den Klimawandel bereits jährlich 50 Mio. CHF mehr vorgesehen sind, möchten wir den Bundesrat dazu ermutigen, diese Summe nochmals deutlich aufzustocken. Hier ist ein elementarer Beitrag der Schweiz zur Stabilisierung des Weltklimas und der sozialen Ungleichheit bzw. der geforderten Klimagerechtigkeit möglich.

Wir empfehlen möglichst grosse Investitionen in Projekte für erneuerbare Energien, die Versorgung mit sauberem Wasser, in die best- und schnellstmögliche Aufforstung und in eine pestizidfreie, nachhaltige Landwirtschaft zur lokalen Selbstversorgung nach dem Beispiel von SEKEM in Ägypten [1] zu tätigen.

Dadurch werden vor Ort Jobs geschaffen, Zukunfts-Technologien transferiert und Perspektiven geschaffen. Die so geförderten Länder könnten zu Netto-Exportländern für erneuerbare Energie werden inklusive dem finanziellen Gewinn daran, so dass der Migration der Nährboden entzogen wird.

6. Initiative Einreichen

Der Text der Initiative könnte lauten:

Der Art 74 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist zu präzisieren durch:

1. Der Bund muss für alle Klimagasemissionen Zertifikate an der frühest möglichen Quelle erheben und jedes Zertifikat muss käuflich erworben werden.

2. Die Anzahl der Zertifikate wird jedes Jahr um mindestens 10% gesenkt.

3. Beim Import müssen Zertifikate für alle grauen Klimagasemissionen erworben werden. Beim Export können Zertifikate zurückerstattet werden. Die Berechnung der grauen Emissionen obliegt dem Im- bzw. Exporteur und ist öffentlich zugänglich. Um den Berechnungsaufwand zu reduzieren können die grauen Emissionen auch geschätzt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Schätzung mindestens den tatsächlichen Klimagasemissionen entspricht.

Erläuterungen zur Einführung und Umsetzung

1a. Zertifikate können ab Einreichung der Initiative im Voraus erworben werden. Bei einer Ablehnung der Initiative verfallen die Zertifikate wertlos und Geld aus dem Zertifikateverkauf steht dem Bund für Klimaschutzmassnahmen zur Verfügung.

1b. Ein Zertifikat erlaubt die Emission von einer Tonne CO2-eq nach dem IPCC 5th Assessment Report bzw. United Nations FCCC/CP/2013/10/Add.3 Anhang III bezogen auf das Maximum von 20 und 100 Jahren. Die Gewichtungen sind demnach

Treibhausgas Summenformel Gewichtung
Kohlenstoffdioxid CO2 1
2,3,3,3-Tetrafluorpropen (R1234yf) C3H2F4 4.4
Tetrafluormethan (R-14) CF4 7350
Methan CH4 84
Distickstoffmonoxid(Lachgas) N2O 265
1,1,1,2-Tetrafluorethan(R-134a, HFC-134a) C2H2F4 3710
Fluorchlorkohlenwasserstoffe(FCKW) z. B. CClF3 10900
Fluorkohlenwasserstoffe(FKW, HFKW) z. B. CHF3 14800
Stickstofftrifluorid NF3 17200
Schwefelhexafluorid SF6 22800

1c. Für FCKW, FKW und HFKW können auch diese Gewichtungen verwendet werden, wenn sich die einzelnen Komponenten genau bestimmen lassen:

Treibhausgas Summenformel Gewichtung
Fluorkohlenwasserstoffe (FKW, HFKW)
Fluoroform CHF3 14800
Difluormethan (R-32) CH2F2 675
Fluormethan (R-41) CH3F 92
R-43-10mee CF3CHFCHFCF2CF3 1640
Pentafluorethan (R-125) C2HF5 3500
1,1,2,2-Tetrafluorethan (R-134) C2H2F4 (CHF2CHF2) 1100
1,1,1,2-Tetrafluorethan (R-134a) C2H2F4 (CH2FCF3) 1430
1,1,2-Trifluorethan (R-143) C2H3F3 (CHF2CH2F) 353
1,1,1-Trifluorethan (R-143a) C2H3F3 (CF3CH3) 4470
1,2-Difluorethan (R-152) CH2FCH2F 53
1,1-Difluorethan (R-152a) C2H4F2 (CH3CHF2) 124
Fluorethan (R-161) CH3CH2F 12
1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan (R-227ea) C3HF7 3220
1,1,1,2,2,3-Hexafluorpropan (R-236cb) CH2FCF2CF3 1340
1,1,1,2,3,3-Hexafluorpropan (R-236ea) CHF2CHFCF3 1370
1,1,1,3,3,3-Hexafluorpropan (R-236fa) C3H2F6 9810
R-245ca C3H3F5 693
1,1,1,3,3-Pentafluorpropan (R-245fa) CHF2CH2CF3 1030
R-365mfc CH3CF2CH2CF3 794
Perfluorcarbone
Tetrafluormethan – PFC-14 CF4 7390
Hexafluorethan – PFC-116 C2F6 12200
Octafluorpropan – PFC-218 C3F8 8830
Decafluorbutan – PFC-3-1-10 C4F10 8860
Octafluorcyclobutan – PFC-318 c-C4F8 10300
Perfluorpentan – PFC-4-1-12 C5F12 9160
Perfluorhexan – PFC-5-1-14 C6F14 9300
Perflunafen – PFC-9-1-18b C10F18 7500
Perfluorcyclopropan c-C3F6 17340
Schwefelhexafluorid (SF6)
Schwefelhexafluorid SF6 22800
Stickstofftrifluorid (NF3)
Stickstofftrifluorid NF3 17200
Fluorierte Ester
HFE-125 CHF2OCF3 14900
HFE-134 CHF2OCHF2 6320
HFE-143a CH3OCF3 756
Isofluran (HCFE-235da2) CHF2OCHClCF3 350
HFE-245cb2 CH3OCF2CF3 708
HFE-245fa2 CHF2OCH2CF3 659
HFE-254cb2 CH3OCF2CHF2 359
HFE-347mcc3 CH3OCF2CF2CF3 575
HFE-347pcf2 CHF2CF2OCH2CF3 580
HFE-356pcc3 CH3OCF2CF2CHF2 110
HFE-449sl (HFE-7100) C4F9OCH3 297
HFE-569sf2 (HFE-7200) C4F9OC2H5 59
HFE-43-10pccc124 (H-Galden 1040x) CHF2OCF2OC2F4OCHF2 1870
HFE-236ca12 (HG-10) CHF2OCF2OCHF2 2800
HFE-338pcc13 (HG-01) CHF2OCF2CF2OCHF2 1500
(CF3)2CFOCH3 343
CF3CF2CH2OH 42
(CF3)2CHOH 195
HFE-227ea CF3CHFOCF3 1540
Desfluran (HFE-236ea2) CHF2OCHFCF3 989
HFE-236fa CF3CH2OCF3 487
HFE-245fa1 CHF2CH2OCF3 286
HFE-263fb2 CF3CH2OCH3 11
HFE-329mcc2 CHF2CF2OCF2CF3 919
HFE-338mcf2 CF3CH2OCF2CF3 552
HFE-347mcf2 CHF2CH2OCF2CF3 374
HFE-356mec3 CH3OCF2CHFCF3 101
HFE-356pcf2 CHF2CH2OCF2CHF2 265
HFE-356pcf3 CHF2OCH2CF2CHF2 502
HFE-365mcfI’ll t3 CF3CF2CH2OCH3 11
HFE-374pc2 CHF2CF2OCH2CH3 557
– (CF2)4CH (OH) – 73
(CF3)2CHOCHF2 380
(CF3)2CHOCH3 27
Perfluorpolyether
PFPMIE CF3OCF(CF3)CF2OCF2OCF3 10300
Trifluormethylschwefelpentafluorid (SF5CF3)
Trifluormethylschwefelpentafluorid SF5CF3 17


2a. Als Startmenge werden die Emissionen bei Einreichung der Initiative, mindestens aber 14 t CO2-eq pro Einwohner festgesetzt. Ab Mitternacht nach Annahme der Initiative müssen für alle Emissionen Zertifikate erworben werden. Die Zertifikate sind jeweils für ein Jahr ab Annahme der Initiative gültig. Da sich die Anzahl der Zertifikate für jedes Jahr um 10% verringert, stehen für das Jahr ab dem 3ten Jahrestag der Annahme der Initiative bis zum 4ten Jahrestag 81% der Zertifikate zur Verfügung.

3a. Die Umsetzung soll konsequent, aber pragmatisch erfolgen.

Konsequent heisst, dass wirklich alle Emissionen mindestens bis zur Grenze erfasst werden. Ein Flugzeug, dass in der Schweiz landet, muss demnach für das Flugbenzin ab der Grenze Zertifikate erwerben.

Pragmatisch heisst, dass wenn der Aufwand für die Berechnung zu gross werden würde, einfach pauschal mehr bezahlt werden kann und Freibeträge festgelegt werden können. Wenn zum Beispiel der Einkauftourismus nicht überhand nimmt, kann die bisherige Freibetragsregelung für Auslandsreisen beibehalten werden.

Rückvergütung

Das ganze soll Staatsquotenneutral sein und um das Geld gleichmässig auf die Bevölkerung zu verteilen, bietet sich die Krankenkassenverbilligung an.

Vorteile

Mit diesen drei Regeln kann das Ziel klar festgelegt werden, was den grossen Vorteil hat, dass die Diskussionen über einzelne Massnahmen nicht mehr nötig sind. Innerhalb der Schweiz müssen nur alle Klimagasquellen erfasst werden. Diese sind zum Beispiel Abholzungen (aber auch Aufforstungen als Senke), Moortrockenlegungen und die Tierhaltung.

Preisfindung

Der Preis für ein Zertifikat ergibt sich aus Nachfrage und Angebot, wie an der EEX (aktuell bei EUR 32.25 für das Euro ein EU-Zertifikat) schon jetzt der Fall ist. Nur mit dem Unterschied, dass die Menge der Schweizer Zertifikate durch einen Verfassungsartikel limitiert wären und daher der Preis vermutlich deutlich höher liegt, denn die Politik hätte keine Möglichkeit, Zertifikate zu verschenken, wie das in der EU immer noch der Fall ist.

Startmenge

Die Schweiz verursachte im Jahr 2018 gemäss Kyoto Protokoll CO2-eq Emissionen von 45'041 Tonnen inklusive der Aufforstungen. Das Kyoto Protokoll bezieht sich aber nur auf die Emissionen, die im Inland anfallen. Wenn ein Schweizer ein Auto aus Deutschland bezieht, werden die 6 Tonnen, die die Produktion des Autos verursacht haben, laut Kyoto Deutschland angerechnet. Für Kyoto ist dies auch richtig so, denn insgesamt geht das auf und damals war es leichter zu ermitteln. Bei der Initiative ist es explizit anders definiert, denn wenn ein Schweizer einen Neuwagen aus Deutschland kauft, verursacht ja der Kauf des Schweizers die Emissionen. Die Differenz zu den 14 t CO2-eq pro Einwohner ergibt sich vor allem aus dem Import der grauen Emissionen. Diese lassen sich inzwischen genauer bestimmen. Ab Annahme der Initiative werden die grauen Emissionen bei Import ja so genau wie nötig ermittelt und daher bleibt als Spielraum nur noch eine ungenaue Schätzung beim Import.

Lineare Reduktion?

Statt jedes Jahr mindestens 10% weniger als im Vorjahr zu emittieren, könnte man auch festlegen, dass jedes Jahr mindestens 10% weniger gemessen an der Startmenge emittiert werden kann. So wäre die Emissionen nach spätestens 10 Jahren auf Netto Null. Selbst bei der verlangsamten Reduktion reicht die Emissionsmenge nach 5 Jahren nur noch, um den derzeitigen Fleischkonsum und Milchkonsum zu ermöglichen. Auch Aufforstungen wäre keine Alternative, denn selbst wenn jeder seinen Fleischkonsum um die Hälfte reduziert, müsste jeder Schweizer 30 Buchen pro Jahr pflanzen, womit die Schweiz in kürzester Zeit ein einziger Wald wäre. Kompensation im Ausland wäre möglich, aber da der Klimawandel ein globales Problem ist, wird dies auch im Ausland sehr bald zu Problemen führen.

Das Ziel einfacher formuliert

1. Für alle Klimagasemissionen an der Quelle Zertifikate verlangen

2. Die Anzahl der Zertifikate angemessen reduzieren, also z.B. 10% pro Jahr

3. Solange noch nicht alle Länder mitmachen, beim Import für die grauen Emission ebenfalls Zertifikate verlangen und beim Export zurückerstatten

Einfache Erläuterungen zu den grauen Emission

Die häufigste Frage ist, wie die grauen Emissionen genau berechnet werden sollen. Eine Antwort darauf ist:

Die Berechnung der Emissionen sollte öffentlich einsehbar sein und muss nur mindestens die tatsächlichen Emissionen ergeben. So kann der Importeur die Berechnung so genau machen, wie es sich für ihn lohnt. Wenn er nur eine geringe Menge importiert, wird der Importeur einfach eine recht grobe Berechnung vornehmen. Wenn ein Konkurrent sieht, dass die Menge der Klimagasemissionen zu gering ist und die Menge relevant ist, kann der Konkurrent während, sagen wir mal 14 Tagen, Einsprache erheben. So kann sich mit der Zeit das optimale Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand einstellen. Wenn der Importeur, aus welchen Gründen auch immer, keine Veröffentlichung der Berechnung möchte, sollte der Zoll berechtigt sein, andere Berechnungen als Basis zu nehmen und einen definierten Aufschlag von zum Beispiel 20% zu verlangen. Beim Export der Waren werden die Zertifikate entsprechend zurückerstattet, aber nur maximal so viel, wie tatsächlich für Zertifikate ausgegeben wurde.

Beispiele

Milch

Wie viel Klimagas dann in der Milch steckt, muss man nicht mehr berechnen, denn das ergibt sich aus den Zusatzkosten für die Kuh, den Diesel für den Trecker und den Transport und das Futter. In allen Teilen stecken dann ja bereits die Kosten für die Klimagasemissionen. Und das ist genau der Vorteil von diesem Ansatz: Die Berechnung jeder einzelnen Komponente ist sehr aufwendig, die Erfassung an der Quelle deutlich leichter.

Das könnte zum Beispiel zur Folgen haben, dass Biomilch günstiger ist als konventionell erzeugte Milch. Das mag derzeit komisch erscheinen, wäre aber richtig, denn der Preis des Produkts sollte ja alle Kosten enthalten, auch der des Klimagasemissionen.

Fleischimport

Für den Import von 100 kg Fleisch würden an der Grenze Zertifikate von derzeit ca. 3 Franken erhoben. Dafür lohnt sich vermutlich nicht zu ermitteln, wie viel Rindfleisch und Schweinefleisch das ist und woher das Fleisch genau stammt. Wenn der Preis für die Zertifikate aber auf 100 Franken steigen sollte, lohnt sich etwas Rechenaufwand schon eher. Das bedeutet, nur die Ungenauigkeiten, für die jemand bereit ist zu zahlen, sind noch erlaubt. Wenn jemand angibt, dass 1 kg Rindfleisch 20 kg CO2-eq verursacht hat, würde vermutlich niemand Beschwerde einlegen. Wenn jemand aber angibt, 1 kg Rindfleisch hat 5 kg CO2-eq verursacht, dann muss er schon sehr genau nachweisen, wie der Wert zustande kommt.

Das Parlament muss nur noch über die persönlichen Freimengen entscheiden, wie dies ja heute auch schon der Fall ist.

Autoimport

Wie viel CO2-eq das Auto bis zur Grenze verursacht hat, muss der Importeur bei der Verzollung deklarieren. Die Berechnung muss er offenlegen, so dass jeder sie einsehen und kontrollieren kann. Der Importeur hat aber die Möglichkeit, wenn er sich Aufwand ersparen will oder nicht zu viele Details preisgeben will, einfach einen Wert anzugeben, der mindestens die tatsächlichen CO2-eq Emissionen umfasst. Da das öffentlich einsehbar ist, muss der Importeur mit Klagen der Konkurrenz rechnen, wenn der Wert zu tief ist.