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Antirepression

2.122 Bytes hinzugefügt, 13:39, 4. Jul. 2020
K
Neues Polizeigesetz
Als '''Antirepression''' oder '''Anti-Rep''' werden Möglichkeiten bezeichnet, wie mit staatlicher Gewalt umgegangen werden kann. Dabei gilt zu beachten, dass die Gewalt meist durch die aktuelle Gesetzgebung legitimiert ist.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt vorwiegend die Situation in '''Bernund Zürich'''. Hilf mit, in dem du die deine Erfahrungen und die Gesetzeslage aus anderen Kantonen beisteuerst. Viele Regionalgruppen haben Legal-AGs, welche sich mit dem diesem Umgang beschäftigt.==Neues PolizeigesetzBern==
*Was sich ändern wird, ist, dass zum Beispiel Teilnehmende und Organisierende an Kosten des Polizeieinsatzes beteiligen müssen. Kann bis zu 10'000.- sein. Bei schweren Verbrechen bis zu 30'000.-.
==Polizeikontrolle==
*Dafür bräuchte es eigentlich immer einen sachverhaltenden Grund. Kann auch danach fragen, sie werden immer etwas erfinden, weshalb sie kontrollieren.Im [https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1278 Polizeigesetz von Bern] steht bei Art. 27: "Die angehaltene Person muss auf Verlangen ihre Personalien angeben, mitgeführte Ausweise vorlegen, Sachen in ihrem Gewahrsam vorzeigen und zu diesem Zweck Fahrzeuge und Behältnisse öffnen."*Ich muss keinen Ausweis bei mir tragen, habe ich jedoch keinen, muss ich mit auf den Posten(Art. 27: "Die angehaltene Person kann auf einen Polizeiposten oder eine andere geeignete Dienststelle gebracht werden, wenn ihre Identität an Ort und Stelle nicht sicher oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, oder wenn Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben, an der Echtheit ihrer Ausweispapiere oder am rechtmässigen Besitz von Fahrzeugen oder anderen Sachen besteht. " Dort können sie mit Fingerabdrücken und Fotos meine Identität herausfinden. Ich kann dafür jedoch sagen, dass ich «eine schriftlich begründete anfechtbare Verfügung» brauche, damit sie dies tun können.
*Ich muss sonst aber nur meine ID zeigen und meine Wohnadresse sagen. Bin ich Minderjährig, muss ich so gut wie ich mich erinnere, auch die Namen der Eltern sagen? Gebe ich meine Personalien nicht an, mache ich mich strafbar.
*Die Polizei darf deinen Beruf von dir verlangen. Hier bist du aber nicht zu einer detaillierten Aussage verpflichtet. Eine grobe Beschreibung (Handwerker*in, Student*in, etc.) genügt.
*Durchsuchen dürfen sie in der Öffentlichkeit nur oberflächlich. Wenn sie die Vermutung haben, dass wir uns selber gefährden oder Gegenstände verstecken, müssen wir uns ausziehen. Wir dürfen uns jedoch weigern uns auzuziehen. Wir haben ab der ersten Stunde das Recht auf eine Anwält*in. Die Durchsuchung muss durch eine Personen gleichen geschlechtes gemacht werden, das heisst, ein männlicher Polizist darf bei einer weiblichen Verdächtigen keine Durchsuchung am Körper durch Abtasten machen.*'''Dein Handy solltest du mit Pincode gesichert haben''', damit die Polizei es nicht ohne dein Einverständnis durchsuchen kann. Nachrichten sollten nicht auf dem Sperrbildschirm angezeigt werden, da diese immer gelesen werden können.
*Machen sie Fotos von mir, darf ich einen Antrag stellen, diese zu löschen. Kann mir auch den Namen der fotografierenden Person merken oder danach Fragen. Löschen sie es nicht, kann ich ein Löschungsbegehren senden.
*Nichts unterschreiben!
*Ich darf nach 24h wieder gehen, wenn ich nichts sage, kann sich mein Aufenthalt also höchstens so lange verlängern.
*Bei Minderjährigen müssen die Eltern abholen kommen.
 
=== Wegweisung (Kanton Zürich und Bern) ===
Im Kanton Zürich kann dir die Polizei eine Wegweisung erteilen wenn du an einer nicht bewilligten Demo teilnimmst. Die Wegweisung gilt für 24 Stunden und gilt für einen Bereich der Stadt oder die ganze Stadt. Sie wird nach 24 Stunden wieder gelöscht. Wenn du innerhalb dieser zeit den verbotenen Ort betrittst und kontrolliert wirst, bekommst du eine Anzeige.
 
=== Polizeigesetz (Kanton Zürich) ===
Im [http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/167BDE965CA92519C12575D800431484/$file/550.1_23.4.07_65.pdf Polizeigesetz] des Kantons Zürich unter §21 findest du Infos zu Personenkontrollen, unter §33 und §34 die Wegweisung, unter §35 die Durchsuchung. Wenn du deine Rechte kennst, kannst du sie gegenüber der Polizei vertreten und musst dir nicht alles gefallen lassen.
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[[Kategorie:Erfahrungen]]
[[Kategorie:Bern]]
[[Kategorie:AG Institutionelle Beziehungen]]

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