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+ | * Meinung Verteidigung: Vertragsparteien wollten das beim Pariser Klimaabkommen nicht (dass Staaten deswegen verklagt werden) | ||
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Aktuelle Version vom 9. April 2023, 18:28 Uhr
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Klage
- Es klagen vier Einzelpersonen und der Verein KlimaSeniorinnen, der aus über 2000 Pensionärinnen besteht. Die Initiative für die Klage ging jedoch von Greenpeace aus.
- Schweiz hält Pariser Klimaabkommen nicht ein
- Weil ältere Frauen als Folge häufigerer und intensiverer Hitzeperioden vermehrt krank würden oder stürben, betreffe sie die Klimapolitik der Schweiz also direkt (konkret Recht auf Leben und Privatleben verletzt)
Präzedenzfall
- Anspruch auf Klimaschutz?
- prioritär vom Gericht behandelt
- grosses (Medien)Interesse in Europa
- Erstmals behandelt Strassburg die Frage, ob die Klimapolitik eines Staates Menschenrechte verletzt.
- Weg wie Klimaschutz eingefordert werden kann.
Schweiz
- Falls erfolgreich, müsste die Schweiz ihre Klimapolitik verschärfen
Schweiz Verteidigung
- Meinung Verteidigung: Vertragsparteien wollten das beim Pariser Klimaabkommen nicht (dass Staaten deswegen verklagt werden)
Quellen
- https://www.srf.ch/news/schweiz/europaeischer-gerichtshof-worum-geht-es-bei-der-klage-der-klimaseniorinnen